Barrierefreiheit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal moderner Architektur und öffentlicher Räume. Zahlreiche Förderprogramme unterstützen Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen dabei, Barrieren abzubauen. Wer jetzt handelt, kann nicht nur die Nutzerfreundlichkeit nachhaltig verbessern, sondern auch von erheblichen Zuschüssen profitieren. Nutzen Sie die Chance, Ihr Wayfinding-Projekt mit staatlicher Unterstützung noch effizienter und kostengünstiger zu realisieren. Denn neben baulichen Maßnahmen wie bspw. rollstuhlgerechten Zugängen oder digitalen Maßnahmen wie die barrierefreie Homepage sind auch die Planung und Realisierung taktiler Wegeleitsysteme förderfähig.
1. Neuer Kabinettsbeschluss des Bundes – Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (2026)
Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett eine umfassende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Ziel ist es, Barrieren sowohl im öffentlichen Bereich als auch – erstmals verbindlicher – in der Privatwirtschaft weiter abzubauen. Link: [bundesregierung.de]
Kernpunkte des neuen Gesetzes:
- Schließung der Lücke im privaten Sektor: Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen künftig durch „angemessene Vorkehrungen“ den Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen sicherstellen wie z. B. mobile Rampen oder das Vorlesen einer Speisekarte.
- Niedrigschwellige Schlichtung: Verweigern Anbieter diese Vorkehrungen, können Betroffene ein kostenfreies Schlichtungsverfahren anstoßen.
- Stärkung der Teilhabe: Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von mehr Zugänglichkeit im Alltag – vom ÖPNV über den Zugang zu Gebäuden bis hin zu digitalen Angeboten.
Diese Reform stärkt die Relevanz barrierefreier Leit- und Orientierungssysteme deutlich, denn sie erleichtert die Umsetzung entsprechender Maßnahmen im öffentlichen und gewerblichen Raum. Gleichzeitig führt die stärkere Verpflichtung privater Anbieter dazu, dass der Bedarf an professionell geplanten Orientierungssystemen, die taktile, visuelle und digitale Elemente kombinieren, spürbar wächst. Dadurch entsteht insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein neuer Zugang zu Fördermitteln, die bislang vor allem dem öffentlichen Sektor vorbehalten waren.
2. Förderprogramme in Deutschland
In Deutschland gibt es bereits einige Förderprogramme, mit denen sich auch die Planung und Realisierung barrierefreier Leit- und Orientierungssysteme wie beispielsweise taktile Bodenleitsysteme oder taktile Tastmodelle unterstützen lassen. Eine zentrale Informationsquelle für die Recherche ist die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK). Sie bietet einen vollständigen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU. Link: [foerderdatenbank.de]
Landesprogramme – Beispiel Sachsen: „Lieblingsplätze für alle“ der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Viele Bundesländer bieten individuelle Fördermöglichkeiten für barrierefreie Infrastruktur. Das Investitionsprogramm für Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ ist eines der bekanntesten Programme in Sachsen und existiert seit 2014.
Einige unserer lokalen Projekte im Bereich barrierefreier Wegeleitung in öffentlichen Einrichtungen wie bspw. für die Diakonie Sachsen, vhs Meißen oder das Festspielhaus Hellerau liefen über dieses Programm.
Übersicht Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“:
- Förderhöhe: Bis zu 25.000 EUR pro Maßnahme, bis zu 100 % Förderung möglich
- Förderbereiche: Kultur, Freizeit, Bildung, Gastronomie, Gesundheit, ambulante Arzt- und Zahnarztpraxen
- Fristen: Antragstellung jeweils zum 31. Januar, Maßnahme muss im selben Jahr umgesetzt werden, Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember des Förderjahres
Das Programm wird jährlich fortgesetzt und wir gehen fest davon aus, dass es auch im nächsten Jahr weiterhin angeboten wird. Institutionen, die entsprechende Maßnahmen im Bereich Barrierefreiheit planen, unterstützen wir gern bei der Beantragung für das kommende Jahr 2027.
Auch andere Bundesländer wie Bayern, Nordrhein‑Westfalen oder Baden‑Württemberg bieten vergleichbare Programme zur Förderung barrierefreier Orientierungssysteme an. Da die Bedingungen regional stark variieren, lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der jeweiligen Förderstelle.
Besonders relevant dabei: Viele Programme berücksichtigen auch vorbereitende Planungsleistungen, was ein Vorteil für Institutionen darstellt, die komplexe Leit- und Orientierungskonzepte entwickeln möchten.
3. Fördermöglichkeiten für die Privatwirtschaft werden zunehmen
Die Förderung barrierefreier Infrastruktur ist in Deutschland vom Bund bis zu regionalen Landesprogrammen breit verankert. Der neue Kabinettsbeschluss 2026 stärkt besonders die Verantwortung der Privatwirtschaft und erleichtert niedrigschwellige Lösungen. Für unsere Kunden bedeutet dies noch bessere Voraussetzungen, um barrierefreie Wegeleitsysteme, Bodenleitsysteme oder taktile Lagepläne professionell planen und realisieren zu lassen und dafür Fördermittel zu erhalten.
Zudem wird erwartet, dass die gesetzlichen Vorgaben perspektivisch durch weitere steuerliche oder vereinfachte Förderinstrumente ergänzt werden. Damit könnten Unternehmen barrierefreie Maßnahmen künftig noch schneller, wirtschaftlicher und mit weniger bürokratischem Aufwand umsetzen.
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Sie Barrierefreiheit in der Wegeleitung strategisch und wirkungsvoll umsetzen und dabei alle verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch.